Startseite » www » Norden – Sperrung der Osterstraße (Innenstadt) ab 11.2.2020

Norden – Sperrung der Osterstraße (Innenstadt) ab 11.2.2020

Zuletzt aktualisiert am 7. Februar 2020 von Georgs Blog

Sperrung der Osterstraße (Innenstadt) In Norden
-Änderung der Verkehrsführung-

Ab Dienstag, d. 11.02.2020 ist es erforderlich, die Osterstraße in der Innenstadt im
Bereich der Einmündung zur Straße „Am Markt“ (neben dem Gebäude der
„Schwanenapotheke“) für den Kraftfahrzeugverkehr aller Art voll zu sperren.

Für das Verlegen von Versorgungsleitungen in offener Bauweise ist eine Sperrung der
Osterstraße mit den damit einhergehenden Verkehrsbeeinträchtigungen unumgänglich.

Änderung der Verkehrsführung:
Damit insbesondere die Anlieger (Geschäftsbetriebe etc.) von Ihren Lieferanten beliefert
werden bzw. damit diese auch selbst Ihre ggf. vorhandene Zufahrt erreichen können,
wird die Verkehrsführung entsprechend geändert.
Verkehrsteilnehmer sind für die Dauer der Sperrung berechtigt, über den östlichen
Abschnitt der Osterstraße (bei der Einmündung „Neuer Weg“) zu den Parkplätzen und
Zufahrten zu fahren.

Das Parken auf den Seitenstreifen in der Osterstraße selbst ist dagegen weiterhin
verboten.
Das Verbot der Einfahrt wird für die Dauer der Arbeiten abgedeckt und eine Sackgasse
ausgewiesen.

Es ist zu beachten, dass alle Kraftfahrzeugführer den Teil der Osterstraße auch wieder
über den gleichen Weg verlassen müssen. Es bestehen lediglich eingeschränkte
Wendemöglichkeiten in der Osterstraße (Innenstadt).

Verkehrsteilnehmer müssen daher jederzeit mit Gegenverkehr zu rechnen! Die
zulässige Höchstgeschwindigkeit wird daher bis auf 10 km/h herabgesetzt.

Wichtig:
Anlieger und Geschäftsinhaber werden gebeten, Ihre Lieferanten auf die zu erwartenden
Verkehrsbeeinträchtigungen und die geänderte Verkehrsführung hinzuweisen.

Die Vollsperrung der Osterstraße mit der geänderten Verkehrsführung wird, je nach
Witterung und Baufortschritt, im Verlaufe der Woche wieder aufgehoben werden
können. Einen genauen Zeitpunkt, wann die Arbeiten beendet sein werden, kann jedoch
nicht im Voraus bestimmt werden.
Nachdem die Vollsperrung aufgehoben wurde gelten wieder die gewohnten
Verkehrsregelungen (Einbahnstraße in West-Ost-Richtung).

Bei weiteren Rückfragen zur Verkehrsführung wenden Sie sich bitte an die Stadt
Norden, Verkehrsbehörde, Am Markt 39, 26506 Norden, Tel.: 04931 – 923 0. Weitere
Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage der Stadt Norden unter
www.norden.de.

Stadt Norden (Verkehrsbehörde)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Anstehende Veranstaltungen