Zuletzt aktualisiert am 2. März 2020 von Georgs Blog
Öffentliche Brauchtumsfeuer, wie die Osterfeuer, können nach wie vor durchgeführt werden, diesmal am 11. April 2020. Der öffentliche Charakter ist jedoch wesentlicher Bestandteil eines Brauchtumsfeuers.
Bitte beachten Sie: Osterfeuer sind anzeigepflichtig!
Die Einhaltung der folgenden Bedingungen sind erforderlich, um ein Osterfeuer durchführen zu können:
- Die Osterfeuer sind in diesem Jahr bis zum 27.03.2020 anzumelden, damit erforderliche Überprüfungen – u. a. Einhaltung der Mindestabstände – noch vorgenommen werden können. Nach diesem Termin eingehende Anmeldungen können nicht mehr bearbeitet werden.
- Da es sich um öffentliche Feuer handeln muss, ist es erforderlich, dass der Veranstalter öffentlich mitteilt (Presseinfo oder zumindest durch das Aufstellen eines Hinweisschildes auf dem betreffenden Grundstück), dass interessierte Personen Zugang zu dem Feuer haben.
- Die Feuer dürfen erst ab 16:00 Uhr angezündet werden und müssen bis spätestens 24:00 Uhr vollständig erloschen sein.
- Der Veranstalter bestätigt in der Anmeldung, dass interessierte Personen Zutritt zu dem Feuer haben und er auf den öffentlichen Charakter der Veranstaltung hinweist.
- Die Anmeldungen sind schriftlich vorzunehmen, da der Veranstalter seine Angaben unterschreiben muss.
- Verstöße können Bußgeldverfahren nach abfall-, ordnungs-, und naturschutzrechtlichen Bestimmungen nach sich ziehen.
Unten aufgeführte Vordrucke zur Anmeldung und Merkblätter sind ebenfalls bei der Stadt Norden, Fachdienst Bürgerdienste & Sicherheit zu erhalten.
Quelle: Stadt Norden
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