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Einrichten einer Einbahnstraße in der Straße „Mühlenweg“ in Norden

Zuletzt aktualisiert am 17. Januar 2019 von Georgs Blog

Einrichten einer Einbahnstraße in der Straße „Mühlenweg“
– Verkehrsversuch –

Die verkehrliche Situation in der Straße „Mühlenweg“ in Norden im Bereich zwischen der Einmündung „Bührmannslohne“ und der Einmündung „Lentzlohne“ führte in den zurückliegenden Monaten aufgrund des vorhandenen hohen Parkdrucks in Verbindung mit der geringeren Straßenbreite des Öfteren zu Gefahrensituationen für die Verkehrsteilnehmer.

Für größere Fahrzeuge wie z. B. Müllfahrzeuge war die Durchfahrt in dem o. g. Teilbereich teilweise mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Darüber hinaus würde die vorhandene verkehrliche Situation im Einsatzfall Probleme für Rettungs- und Entsorgungsfahrzeuge mit sich bringen, so dass es ggf. zu ungewollten Verzögerungen kommen könnte. Auch kam es aufgrund weiträumig einseitig oder wechselseitig geparkter Fahrzeuge vielfach zu der Situation, dass Fahrzeuge voreinander standen und die Fahrzeugführer wieder zurücksetzen mussten oder auf den Gehweg ausgewichen sind.

Daher wird die Verkehrsbehörde der Stadt Norden in Abstimmung mit der zuständigen Polizeiinspektion Aurich ab Montag, d. 21.01.2019im Rahmen eines 6-monatigen Verkehrsversuches eine Einbahnstraße(in Ost-West-Richtung) einrichten/anordnen.

Im Zusammenhang mit der Einbahnstraßenregelung ist folgendes zu beachten:

  • Der betreffende Straßenabschnitt der Straße „Mühlenweg“ darf nur noch in Ost-West-Richtung (vom Amtsgericht kommend in Richtung Finanzamt) befahren werden. Das gilt sowohl beim Verlassen eines Grundstücks als auch für die Zufahrt zu einem Grundstück.
  • Radfahrer dürfen die Straße weiterhin in beide Fahrtrichtungenbefahren.
  • Auf der Nordseite der Straße wird durchgängig ein Haltverbot ausgewiesen. Hier ist das Halten/Parken unzulässig.
  • Für Parkvorgänge o. ä. steht ausschließlich die Südseite der Straße zur Verfügung (in Einbahnstraßen ist das linksseitige Parken zulässig!).
  • Mülltonnen der Anlieger müssen ab Montag, d. 21.01.2019 an den Abfuhrtagen jeweils auf dem nördlichen Gehweg abgestellt werden. Ansonsten ist eine Entleerung nicht möglich.
    –> Das gilt nicht für die Anlieger der Stichstraße (Haus Nr. 6a – 6c + 8b – 8c), hier erfolgt die Müllabfuhr wie gewohnt.

Um besonders vorsichtige Fahrweise und um Beachtung der Verkehrszeichen wird gebeten.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Verkehrsbehörde der Stadt Norden, Am Markt 39, 26506 Norden, Tel.: 04931 – 923 0. Auf der Homepage der Stadt Norden erfolgt ebenfalls ein entsprechender Bericht bezüglich des Verkehrsversuches (www.norden.de).

Mit freundlichen Grüßen

Stadt Norden, Verkehrsbehörde

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