Zuletzt aktualisiert am 20. Februar 2020 von Georgs Blog
Sperrung der Osterstraße (Innenstadt) In Norden
-Änderung der Verkehrsführung-
Ab Montag, d. 24.02.2020, 09:00 Uhr ist es noch einmal erforderlich, die Osterstraße in
der Innenstadt an zwei Stellen für den Kraftfahrzeugverkehr voll zu sperren:
1. im Bereich der Einmündung zur Straße „Am Markt“ (neben dem Gebäude der
„Schwanenapotheke“)
2. im Bereich gegenüber von Haus Nr. 12
Für das Verlegen von Versorgungsleitungen in offener Bauweise ist eine Sperrung der
Osterstraße mit den damit einhergehenden Verkehrsbeeinträchtigungen unumgänglich.
Die Arbeiten in den betreffenden Bereichen der Osterstraße finden parallel statt.
Eingeschränkte Erreichbarkeit für den Lieferverkehr:
Die Erreichbarkeit der Grundstücke in der gesamten Osterstraße (Innenstadt) ist für den
Lieferverkehr mit größeren Fahrzeugen somit für die Dauer der Arbeiten leider nicht
mehr gegeben. Die betreffenden Grundstücke bleiben natürlich fußläufig erreichbar.
Die Kraftfahrzeuge der von den Sperrungen betroffenen Anlieger sind somit außerhalb
des gesperrten Bereiches zu parken.
Änderung der Verkehrsführung:
Damit insbesondere Kunden den Parkplatz der Fa. „Drogerie Müller“ zumindest mit dem
Pkw anfahren können, wird die Verkehrsführung in dem Teilabschnitt zwischen der
Einmündung „Neuer Weg“ und dem Parkplatz der Fa. „Drogerie Müller“ entsprechend
geändert. Hier verbleibt eine schmale Zufahrtsmöglichkeit zu dem Parkplatz, jedoch nur
für Pkw.
Verkehrsteilnehmer sind für die Dauer der Sperrung berechtigt, über den östlichen
Abschnitt der Osterstraße (bei der Einmündung „Neuer Weg“) zu dem Parkplatz zu
fahren.
Das Parken auf den Seitenstreifen in der Osterstraße selbst ist dagegen weiterhin
verboten.
Das Verbot der Einfahrt wird für die Dauer der Arbeiten abgedeckt und eine Sackgasse
ausgewiesen.
Es ist zu beachten, dass alle Kraftfahrzeugführer den Teil der Osterstraße auch wieder
über den gleichen Weg verlassen müssen. Es bestehen lediglich eingeschränkte
Wendemöglichkeiten in der Osterstraße (Innenstadt).
Verkehrsteilnehmer müssen daher jederzeit mit Gegenverkehr rechnen! Die zulässige
Höchstgeschwindigkeit wird daher bis auf 10 km/h herabgesetzt.
Wichtig:
Anlieger und Geschäftsinhaber werden gebeten, Ihre Lieferanten auf die zu erwartenden
Verkehrsbeeinträchtigungen und die fehlende Erreichbarkeit hinzuweisen.
Die Vollsperrung der Osterstraße mit der geänderten Verkehrsführung wird, je nach
Witterung und Baufortschritt, ca. bis zum 29.02.2020 wieder aufgehoben werden
können. Einen genauen Zeitpunkt, wann die Arbeiten beendet sein werden, kann jedoch
nicht im Voraus bestimmt werden.
Sobald die Vollsperrung an den beiden Stellen in der Osterstraße aufgehoben wurde
gelten wieder die gewohnten Verkehrsregelungen (Einbahnstraße in West-OstRichtung).
Bei weiteren Rückfragen zur Verkehrsführung wenden Sie sich bitte an die Stadt
Norden, Verkehrsbehörde, Am Markt 39, 26506 Norden, Tel.: 04931 – 923 0. Weitere
Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage der Stadt Norden unter
www.norden.de.
Stadt Norden
(Verkehrsbehörde)
Quelle: Stadt Norden
Schreibe einen Kommentar