Norden - Sperrung der Osterstraße (Innenstadt) ab dem 24.2.2020

Zuletzt aktua­li­siert am 20. Febru­ar 2020 von Georg

Sper­rung der Oster­stra­ße (Innen­stadt) In Norden
-Ände­rung der Verkehrsführung-

Ab Mon­tag, d. 24.02.2020, 09:00 Uhr ist es noch ein­mal erfor­der­lich, die Oster­stra­ße in
der Innen­stadt an zwei Stel­len für den Kraft­fahr­zeug­ver­kehr voll zu sperren:

1. im Bereich der Ein­mün­dung zur Stra­ße „Am Markt“ (neben dem Gebäu­de der
„Schwa­nen­apo­the­ke“)
2. im Bereich gegen­über von Haus Nr. 12

Für das Ver­le­gen von Ver­sor­gungs­lei­tun­gen in offe­ner Bau­wei­se ist eine Sper­rung der
Oster­stra­ße mit den damit ein­her­ge­hen­den Ver­kehrs­be­ein­träch­ti­gun­gen unumgänglich.
Die Arbei­ten in den betref­fen­den Berei­chen der Oster­stra­ße fin­den par­al­lel statt.

Ein­ge­schränk­te Erreich­bar­keit für den Lieferverkehr:
Die Erreich­bar­keit der Grund­stü­cke in der gesam­ten Oster­stra­ße (Innen­stadt) ist für den
Lie­fer­ver­kehr mit grö­ße­ren Fahr­zeu­gen somit für die Dau­er der Arbei­ten lei­der nicht
mehr gege­ben. Die betref­fen­den Grund­stü­cke blei­ben natür­lich fuß­läu­fig erreichbar.

Die Kraft­fahr­zeu­ge der von den Sper­run­gen betrof­fe­nen Anlie­ger sind somit außerhalb
des gesperr­ten Berei­ches zu parken.

Ände­rung der Verkehrsführung:
Damit ins­be­son­de­re Kun­den den Park­platz der Fa. „Dro­ge­rie Mül­ler“ zumin­dest mit dem
Pkw anfah­ren kön­nen, wird die Ver­kehrs­füh­rung in dem Teil­ab­schnitt zwi­schen der
Ein­mün­dung „Neu­er Weg“ und dem Park­platz der Fa. „Dro­ge­rie Mül­ler“ entsprechend
geän­dert. Hier ver­bleibt eine schma­le Zufahrts­mög­lich­keit zu dem Park­platz, jedoch nur
für Pkw.

Ver­kehrs­teil­neh­mer sind für die Dau­er der Sper­rung berech­tigt, über den östlichen
Abschnitt der Oster­stra­ße (bei der Ein­mün­dung „Neu­er Weg“) zu dem Park­platz zu
fah­ren.

Das Par­ken auf den Sei­ten­strei­fen in der Oster­stra­ße selbst ist dage­gen weiterhin
ver­bo­ten.

Das Ver­bot der Ein­fahrt wird für die Dau­er der Arbei­ten abge­deckt und eine Sackgasse
aus­ge­wie­sen.

Es ist zu beach­ten, dass alle Kraft­fahr­zeug­füh­rer den Teil der Oster­stra­ße auch wieder
über den glei­chen Weg ver­las­sen müs­sen. Es bestehen ledig­lich ein­ge­schränk­te
Wen­de­mög­lich­kei­ten in der Oster­stra­ße (Innen­stadt).

Ver­kehrs­teil­neh­mer müs­sen daher jeder­zeit mit Gegen­ver­kehr rech­nen! Die zulässige
Höchst­ge­schwin­dig­keit wird daher bis auf 10 km/h herabgesetzt.

Wich­tig:
Anlie­ger und Geschäfts­in­ha­ber wer­den gebe­ten, Ihre Lie­fe­ran­ten auf die zu erwartenden
Ver­kehrs­be­ein­träch­ti­gun­gen und die feh­len­de Erreich­bar­keit hinzuweisen.

Die Voll­sper­rung der Oster­stra­ße mit der geän­der­ten Ver­kehrs­füh­rung wird, je nach
Wit­te­rung und Bau­fort­schritt, ca. bis zum 29.02.2020 wie­der auf­ge­ho­ben werden
kön­nen. Einen genau­en Zeit­punkt, wann die Arbei­ten been­det sein wer­den, kann jedoch
nicht im Vor­aus bestimmt werden.
Sobald die Voll­sper­rung an den bei­den Stel­len in der Oster­stra­ße auf­ge­ho­ben wurde
gel­ten wie­der die gewohn­ten Ver­kehrs­re­ge­lun­gen (Ein­bahn­stra­ße in West-OstRichtung).

Bei wei­te­ren Rück­fra­gen zur Ver­kehrs­füh­rung wen­den Sie sich bit­te an die Stadt
Nor­den, Ver­kehrs­be­hör­de, Am Markt 39, 26506 Nor­den, Tel.: 04931 – 923 0. Weitere
Infor­ma­tio­nen erhal­ten Sie auch auf der Home­page der Stadt Nor­den unter
www.norden.de.

Stadt Nor­den
(Ver­kehrs­be­hör­de)

 

Quel­le: Stadt Nor­den

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.