Zuletzt aktualisiert am 12. März 2020 von Georgs Blog
Ab Montag, d. 16.03.2020, 08:00 Uhr erfolgt der
Baubeginn für die Großbaustelle in der Straße „Am Markt“ (Ostseite).
Hierfür wird es im Verlaufe der Arbeiten abschnittsweise erforderlich sein, Teilbereiche
und Parkflächen voll zu sperren und die Verkehrsführung zu ändern (z. B.
Einrichtungsverkehr).
Der 1. Teilabschnitt umfasst den Bereich zwischen der Kreuzung Am
Markt/Osterstraße/Uffenstraße und der Einmündung Am Markt/Jerusalemlohne. Für die
Durchführung muss dieser Teilbereich für den Kraftfahrzeugverkehr voll gesperrt
werden.
Die Sperrung des o. g. Teilbereiches wirkt sich somit ebenfalls auf den Verkehr in der
Osterstraße (Innenstadt) und der sog. „Jerusalemlohne“ aus
1. Osterstraße (Innenstadt)
Damit insbesondere die Anlieger (Geschäftsbetriebe etc.) von Ihren Lieferanten
beliefert werden bzw. damit diese auch selbst Ihre ggf. vorhandene Zufahrt
erreichen können, wird die Verkehrsführung entsprechend geändert.
Verkehrsteilnehmer sind für die Dauer der Sperrung berechtigt, über den
östlichen Abschnitt der Osterstraße (bei der Einmündung „Neuer Weg“) zu den
Parkplätzen und Zufahrten zu fahren.
Das Parken auf den Seitenstreifen in der Osterstraße selbst ist dagegen verboten.
Das Verbot der Einfahrt im Bereich von „Drogerie Müller“ wird solange abgedeckt
und eine Sackgasse ausgewiesen.
Es ist zu beachten, dass alle Kraftfahrzeugführer den Teil der Osterstraße auch
wieder über den gleichen Weg verlassen müssen. Somit ist jederzeit mit
Gegenverkehr zu rechnen! Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird daher bis
auf 10 km/h herabgesetzt.
Der Kreuzungsbereich Am Markt/Osterstraße/Uffenstraße wird ca. für 2 Wochen
voll gesperrt bleiben.
Anlieger und Geschäftsinhaber werden gebeten, Ihre Lieferanten, Kunden etc. auf die
zu erwartenden Verkehrsbeeinträchtigungen und die geänderte Verkehrsführung hinzuweisen.
2. Jerusalemlohne
Durch die Vollsperrung des o. g. Teilabschnitts ist es ebenfalls nicht mehr
möglich, in die Straße „Jerusalemlohne“ hinein zu fahren bzw. diese über diesen
Weg zu verlassen. Die Erreichbarkeit mit dem Fahrrad oder zu Fuß bleibt
gewährleistet.
Von der Sperrung sind somit alle Anlieger und alle Parkflächen, Garagen usw. in
der Straße betroffen.
Parkberechtigung:
Für die Verkehrsteilnehmer, die ihr Kraftfahrzeug aufgrund der Vollsperrung
nicht mehr in der „Jerusalemlohne“ parken können, besteht vorübergehend die
Ausweichmöglichkeit zu den Parkflächen in der Straße „Am Markt“ (Ostseite). Das
Parken ist hier ausnahmsweise ohne gültigen Parkschein und auch über die
Höchstparkdauer hinaus zulässig.
Bitte legen Sie, wenn Sie von dieser Ausnahmeregelung Gebrauch machen
wollen, einen Zettel „Anlieger Jerusalemlohne“ gut sichtbar im Fahrzeug hinter
der Windschutzscheibe aus.
Der Einmündungsbereich Am Markt/Jerusalemlohne wird ca. bis Mitte April voll
gesperrt bleiben.
Anlieger und Geschäftsinhaber werden gebeten, Ihre Lieferanten, Kunden etc. auf die zu
erwartenden Verkehrsbeeinträchtigungen und die Sperrung des Einmündungsbereiches hinzuweisen.
Über die weiteren Teilabschnitte der Großbaustelle „Am Markt“ (Ostseite) und die damit
verbundenen Änderungen der Verkehrsführung sowie die hierfür erforderlichen
Sperrungen usw. wird rechtzeitig vorher informiert.
Bei weiteren Rückfragen zur Verkehrsführung wenden Sie sich bitte an die Stadt
Norden, Verkehrsbehörde, Am Markt 39, 26506 Norden, Tel.: 04931 – 923 0. Weitere
Informationen erhalten Sie auch regelmäßig auf der Homepage der Stadt Norden unter
www.norden.de.
Stadt Norden
(Verkehrsbehörde)
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