Zuletzt aktualisiert am 13. Mai 2024 von Georgs Blog
Nach einer Hinweisgebung auf eine Trunkenheitsfahrt im Schiffsverkehr ist der Kapitän einer Inselfähre durch eine Streifenwagenbesatzung des Polizeikommissariats Norden überprüft worden. Die Kontrolle des verantwortlichen Schiffsführers ergibt eine Atemalkoholkonzentration von 0,58 Promille. Der Schiffsführer eines Fahrgastschiffs darf in der Dienstzeit keine alkoholischen Getränke zu sich nehmen oder bei Dienstantritt nicht unter der Wirkung solcher stehen. Die Weiterfahrt ist ihm untersagt und seitens der Wasserschutzpolizei Emden ist ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Um den Personentransport zur Insel und zurück weiter zu gewährleisten setzt die Reederei unverzüglich einen Ersatzkapitän ein.
Rückfragen bitte an:
Wasserschutzpolizeiinspektion
WSPSt Emden
Telefon: 04921/ 5823715
E-Mail: esd@wsp-emden.polizei.niedersachsen.de
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