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Norden – Sperrung der Straße Große Hinterlohne ab 4.2.2020 bis ca. Mitte des Jahres

Zuletzt aktualisiert am 30. Januar 2020 von Georgs Blog

Ab Dienstag, d. 04.02.2020 ist es erforderlich, die Straße „Große Hinterlohne“ in Norden im Bereich des Eckgrundstücks „Osterstraße 144“ längerfristig für den Kraftfahrzeugverkehr voll zu sperren.

Im Zusammenhang mit dem Neubau mehrerer Wohn- und Geschäftshäuser auf dem betreffenden Eckgrundstück ist eine entsprechende Beeinträchtigung des Verkehrs unumgänglich. Auf der Fahrbahn wird ein großer Kran mit Ausleger aufgebaut, der für die Abwicklung der Arbeiten zwingend erforderlich ist.

Da für den Kran fast die gesamte Fahrbahnbreite in Anspruch genommen werden muss, ist das Passieren der Örtlichkeit für den Fahrzeugverkehr nicht mehr möglich.

Die Arbeiten können nur unter Vollsperrung der Straße durchgeführt werden.

Fußgänger und Radfahrer können den Baustellenbereich jedoch weiterhin auf einem abgesicherten „Notweg“ passieren.

Sackgassenregelung:
Die Verkehrsteilnehmer/Anlieger/Lieferanten können die Straße „Große Hinterlohne“ mit Kraftfahrzeugen aus beiden Fahrtrichtungen nur bis an den eigentlichen Baustellenbereich heran befahren (Sackgassenregelung). Die Wendemöglichkeiten sind stark eingeschränkt.

Der öffentliche Parkplatz in der Straße ist über die Zuwegung von der Brückstraße und Doornkaatlohne weiterhin anfahrbereit und nutzbar.

Umleitung:
Eine fortführende Umleitung wird einseitig mittels Verkehrszeichen ausgeschildert und hat folgenden Verlauf:
Osterstraße (K 242) – Im Horst – Bahnhofstraße – Burggraben – Bypass vor dem Kreisverkehr – Am Hafen – Dammstraße – Brückstraße – Doornkaatlohne.

Die Umleitungsbeschilderung ist zu beachten.

Dauer der Arbeiten:
Die Vollsperrung der Straße „Große Hinterlohne“ wird, abhängig von der Witterung und dem Baufortschritt, voraussichtlich bis Mitte des Jahres andauern. Ein genauer Zeitpunkt, wann die Straße wieder wie gewohnt in Anspruch genommen werden kann, ist nicht zu bestimmen.

Information für die Lieferanten:
Die von der Sperrung betroffenen Anlieger usw. werden gebeten, gegebenenfalls vorhandene Lieferanten, Gäste, Kunden etc. über die Verkehrsbeeinträchtigungen zu informieren.

Um Verständnis für die Beeinträchtigungen wird gebeten.

Bei Rückfragen zur Verkehrsführung wenden Sie sich bitte an die Verkehrsbehörde der Stadt Norden, Fachdienst Umwelt & Verkehr, Am Markt 39, 26506 Norden,
Tel.: 04931 – 923 0.

Stadt Norden
Verkehrsbehörde

Archivfoto: Stand 8.9.2019

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