Zuletzt aktualisiert am 15. Juni 2023 von Georgs Blog
Ab Montag, d. 19.06.2023 ist es erforderlich, die Straße „Große Hinterlohne“ in Norden im Bereich zwischen der Einmündung zur Osterstraße (K 242) und Haus Nr. 3 für den motorisierten Allgemeinverkehr voll
zu sperren.
Für den Austausch einer Trafostation und den damit einhergehenden umfangreichen Arbeiten ist die Beeinträchtigung der Verkehrsteilnehmer in Form einer Vollsperrung unumgänglich.
Da die betretreffende Straße darüber hinaus nur eine geringe Ausbaubreite aufweist, ist es für die Durchführung dieser Arbeiten leider unerlässlich, die Fahrbahn und den auf der Westseite verlaufenden Gehweg voll zu sperren.
Anlieger:
Der Anliegerverkehr wird bis zu dem eigentlichen Baustellenbereich ermöglicht. Die Anliegergrundstücke
müssen allerdings über den südlichen Teilabschnitt der Straße angefahren bzw. auch wieder verlassen werden, da der Einmündungsbereich Große Hinterlohne/Osterstraße (K 242) voll gesperrt ist.
Sackgassenregelung (einseitig):
Der allgemeine Kraftfahrzeugverkehr sowie Anlieger/Lieferanten können die Straße somit nur bis an den
eigentlichen Baustellenbereich heran befahren (Sackgassenregelung). Die Wendemöglichkeiten sind stark
eingeschränkt (s. u.).
Lieferverkehr wird eingeschränkt:
Die Anlieger der Geschäfte im Fußgängerbereich Neuer Weg werden gebeten, die jeweiligen Lieferanten zu
informieren, dass die Straße „Große Hinterlohne“ während der Bauarbeiten nicht durchgängig befahrbar ist
und die Anlieferung für die Geschäfte gegebenenfalls direkt über den Fußgängerbereich erfolgen muss
.
Wendemöglichkeit:
Der öffentliche Parkplatz in der Straße bleibt dauerhaft anfahrbereit. Dieser fungiert insofern bei Bedarf
auch als Wendemöglichkeit für Lieferanten etc.
Umleitung:
Die Durchfahrt von der Osterstraße über die „Große Hinterlohne/Doornkaatlohne“ bis zur Brückstraße bzw.
umgekehrt ist nicht möglich.
Eine fortführende Umleitung wird über folgende Straßenzüge ausgeschildert:
Osterstraße (K 242) – Im Horst – Bahnhofstraße – Burggraben – Kreisverkehr – Am Hafen – Dammstraße –
Brückstraße bzw. umgekehrt.
Erreichbarkeit des öffentlichen Parkplatzes:
Der öffentliche Parkplatz in der Straße „Große Hinterlohne“ bleibt für den Verkehr aus Fahrtrichtung Brückstraße kommend dauerhaft anfahrbereit und kann somit weiterhin genutzt werden.
Dauer der Arbeiten:
Die Vollsperrung der Straße wird, je nach Witterung und Arbeitsfortschritt, voraussichtlich bis zum Ende derKalenderwoche 2023 andauern. Ein genauer Termin, wann die Straße wieder wie gewohnt in Anspruch
genommen werden kann, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu bestimmen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich an die Stadt Norden, Fachdienst Bürgerdienste & Sicherheit, Tel.: 04931 –
923 0.
Stadt Norden
Der Bürgermeister
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