Zuletzt aktualisiert am 26. August 2019 von Georgs Blog
Verkehrsbeeinträchtigungen auf der Norddeicher Straße und der Alleestraße
-Durchführung großflächiger (De-) Markierungsarbeiten
Ab Montag, d. 26.08.2019 ist mit Verkehrsbeeinträchtigungen im Bereich der Norddeicher Straße (L 27) zu rechnen.
Wie berichtet werden die momentan vorhandenen Mehrzweckstreifen auf der Norddeicher Straße demarkiert. Anschließend erfolgt eine Neugestaltung in Form der Markierung eines Schutzstreifens für Radfahrer, eines Sicherheitstrennstreifens zu den parkenden Fahrzeugen und der Markierung des Parkbereiches für Fahrzeuge.
Die Neugestaltung der jetzigen Mehrzweckstreifen erfolgt beidseitig der Fahrbahn. Die eigentliche Fahrbahn wird dadurch verschmälert. Die vorhandene unterbrochene Mittelmarkierung in der Fahrbahnmitte wird ersatzlos demarkiert.
Arbeitsablauf:
Mit den Arbeiten wird auf der Westseite der Norddeicher Straße zwischen dem Autohaus
Kannegießer und der Kreuzung Norddeicher Straße/Im Spiet/Brummelkamp begonnen. In diesem Teilabschnitt ist ab Montag, d. 26.08.2019, 06:00 Uhr das Parken unzulässig. Entsprechende Verkehrszeichen weisen bereits jetzt auf das Haltverbot ab Montag hin.
Im Anschluss an die Arbeiten auf der Westseite wird der Mehrzweckstreifen auf der Ostseite zwischen der Kreuzung Norddeicher Straße/Im Spiet/Brummelkamp und dem Autohaus Kannegießer umgestaltet. Auch hier ist das Parken dann für die Dauer der Arbeiten nicht mehr zulässig (entsprechende Verkehrszeichen werden rechtzeitig aufgestellt).
Parallel zu den Markierungsarbeiten in der Norddeicher Straße erfolgt auch die Markierung eines Schutzstreifens für Radfahrer auf der Nordseite der Alleestraße zwischen der Einmündung „Feldpfad“ und Haus Nr. 49 sowie auf der Südseite der Alleestraße zwischen dem Ortseingang und Haus Nr. 33.
Auch in der Alleestraße wird die eigentliche Fahrbahn somit verschmälert (die Mittelmarkierung wird auch hier ersatzlos demarkiert). Darüber hinaus ist das Parken zukünftig unter Beachtung der Vorschriften der Straßenverkehrsordnung nur noch auf der Südseite der Straße möglich, da das Parken auf dem Schutzstreifen unzulässig ist.
Kraftfahrzeuge dürfen auf dem Schutzstreifen ausschließlich zum Be-/Entladen und zum Ein- und Aussteigenlassen kurzzeitig abgestellt werden.
Die genannten Markierungsarbeiten sind ein weiterer Beitrag zur Förderung des Radverkehrs in der Stadt Norden.
Für Verständnis für die Verkehrsbeeinträchtigungen und um vorsichtige Fahrweise im Baustellenbereich wird gebeten.
Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an die Stadt Norden, Fachdienst Umwelt & Verkehr, Am Markt 39, 26506 Norden, Tel.: 04931 – 923 0.
Stadt Norden
Verkehrsbehörde
Quelle: www.norden.de
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