Norden - Verkehrsbeschränkungen anlässlich der Veranstaltungen „Westerstraßenfest 2019“ und „Tag der Regionen 2019“

Zuletzt aktua­li­siert am 18. Sep­tem­ber 2019 von Georg

Bekannt­ma­chung

Ver­kehrs­be­schrän­kun­gen anläss­lich der Veranstaltungen
„Wes­ter­stra­ßen­fest 2019“ und „Tag der Regio­nen 2019“

Von Frei­tag, d. 20. 9. 2019, 18.00 Uhr bis Sonn­tag, d. 22. 9.
2019, ca. 22.00 Uhr, wer­den fol­gen­de Stra­ßen und Plät­ze für den
Ver­kehr mit Fahr­zeu­gen aller Art gesperrt:

Wes­ter­stra­ße (L27) im Bereich zwi­schen der Kreis­ver­kehrs­an­la­ge „Am Markt“ (beim Alten Rat­haus) und dem Grund­stück „Wes­ter­stra­ße 74“

Lentz­loh­ne im Bereich zwi­schen der Ein­mün­dung zur Wes­ter­stra­ße und der Ein­mün­dung zur Stra­ße „Müh­len­weg“ (nur Anlie­ger­verk­lehr gestattet)

Mol­ke­rei­loh­ne im Bereich zwi­schen der Ein­mün­dung zur
Wes­ter­stra­ße „Hoo­ge Rie­ge“ (nur Anlie­ger­ver­kehr gestattet).

Dar­über hin­aus erfol­gen nach­fol­gend auf­ge­führ­te ver­kehrs­len­ken­de bzw. -regeln­de Maßnahmen:

Die Stra­ße „Post­hal­ters­loh­ne“ wird als Sack­gas­se aus­ge­wie­sen. Das Ein­bie­gen in die Wes­ter­stra­ße ist nicht möglich.
Die Ver­kehrs­füh­rung in der Bühr­manns­loh­ne wird geändert.

Die Stra­ße kann von Anlie­gern im gesam­ten Straßenverlauf
in bei­den Fahrt­rich­tun­gen befah­ren wer­den. Das Ein­bie­gen in
die Wes­ter­stra­ße ist jedoch nicht mög­lich, die Ein­fahrt kann
nur über die Stra­ße „Müh­len­weg“ erfol­gen (Sack­ga­se).

Wei­te­re für die Sicher­heit und Leich­tig­keit des Ver­kehrs erfor­der­li­che Maß­nah­men kön­nen jeder­zeit, auch münd­lich, ange­ord­net werden.

Nor­den, d. 18.9.2019
Stadt Nor­den – Der Bür­ger­meis­ter – Schmelzle

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