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Norden – Verkehrsbeschränkungen anlässlich des Sommermarktes 2024

Zuletzt aktualisiert am 2. August 2024 von Georgs Blog

Die Stadt Norden hat für die Durchführung der städtischen Veranstaltung „Sommermarkt 2024“ nachfolgende verkehrsbeschränkenden bzw. verkehrslenkenden Maßnahmen angeordnet:

I.
Von Montag, d. 05.08.2024, 13.00 Uhr bis Dienstag, d. 13.08.2024, ca. 18.00 Uhr (Abweichungen/ Ergänzungen siehe unten) werden folgende Straßen und Plätze für den Verkehr mit Fahrzeugen aller Art gesperrt:
1.) Mittelmarkt + Torfmarkt
2.) Am Markt (Mitte) zwischen der Kreisverkehrsanlage „Am Markt“ und der Kreuzung Uffenstraße/Am
Markt (Ostseite)

II.
Am Samstag, d. 10.08.2024 und Montag, d. 12.08.2024, jeweils in der Zeit von 04.00 Uhr bis ca. 14.00 Uhr,
wird zusätzlich zu den unter I. genannten Straßen und Plätzen folgende Straße für den Verkehr mit Kraftfahrzeugen aller Art gesperrt:
3.) Am Markt (Ostseite) zwischen der Kreuzung „Große Mühlenstraße“ und der Einmündung Am
Markt/Osterstraße/Uffenstraße

Darüber hinaus erfolgen nachfolgend genannte verkehrslenkende bzw. –regelnde Maßnahmen:
  • Der Busverkehr wird im Zeitraum der Sperrungen von den vorhandenen Ersatzhaltestellen durchgeführt. Die Haltestellen der Busunternehmen, die sonst von der Straße Am Markt (Mitte) zwischen der Kreuzung Uffenstraße/Am Markt (Ostseite) und der Kreisverkehrsanlage „Am Markt“ aus abfahren, werden für die Dauer der Sperrung zur Norddeicher Straße (L 27, beim Gymnasium) und in die Klosterstraße verlegt.
  • Die öffentlichen Parkflächen in der Straße „Am Markt“ (Ostseite) stehen während der Wochenmarktzeiten am Samstag, d. 10.08.2024 und Montag, d. 12.08.2024 nicht zur Verfügung.
  • Der Taxenstand im Bereich des Torfmarktes wird für die gesamte Veranstaltungsdauer auf den Parkplatz beim Weiterbildungszentrum (WBZ – Parkplatz) verlegt. Hier werden vorübergehend 8 Taxenplätze ausgewiesen.
  • Die Parkflächen in der sog. „Jerusalemlohne“ sind für die Dauer der Sperrung über die Kleine Mühlenstraße zu erreicheen.
  • Weitere für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs erforderliche Maßnahmen können jederzeit, auch mündlich, angeordnet werden.

Norden, d. 19.07.2024

Stadt Norden
Der Bürgermeister

Quelle:
https://www.norden.de/index.php?object=tx,3170.5&ModID=7&FID=3170.45062.1

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