Zuletzt aktualisiert am 17. August 2023 von Georgs Blog
Für Personen mit einer Mobilitätseinschränkung hat die Stadt Norden bestimmte Parkflächen
vorgesehen und entsprechend beschildert.
Die Verkehrsteilnehmer, die aufgrund ihres Handicaps in der Mobilität eingeschränkt sind, aber noch keinen besonderen Parkausweis erhalten haben, wurden jetzt im Rahmen einer Neubeschilderung entsprechender Parkflächen auf städtischen Parkplätzen berücksichtigt.
Die Zusatzzeichen “Bitte freihalten für Gehbehinderte” weisen Parkplätze aus, auf denen der
Allgemeinverkehr möglichst nicht parken soll, damit diese Parkplätze für Gehbehinderte zur Verfügung stehen.
Die Verwendung dieses Zusatzzeichens im öffentlichen Verkehrsraum erfolgt unter Berücksichtigung eines entsprechenden Erlasses des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Verkehr.
Informationen zu den neu beschilderten Parkflächen:
• Der Allgemeinverkehr wird Lediglich gebeten, die Parkfläche freizuhalten (“Gentlemen
Agreement”); es handelt sich also nicht um eine rechtlich verbindliche Vorschrift
• Wenn noch genug andere Parkbuchten auf einem Parkplatz frei sind, sollten die neu
beschilderten Parkmöglichkeiten bitte vom Allgemeinverkehr freigehalten werden
• Zum Parken auf entsprechenden Parkplätzen ist keine spezielle Parkberechtigung
(Parkausweis) erforderlich
• Auf gebührenpflichtigen Parkplätzen müssen auch die Verkehrsteilnehmer, die auf den
speziell beschilderten Parkflächen parken, einen Parkschein ziehen. Verkehrsteilnehmer,
die keinen Parkschein gut sichtbar im Fahrzeug (z. B. hinter der Windschutzscheibe)
ausgelegt haben, werden gebührenpflichtig verwarnt.
Die neu beschilderten Parkmöglichkeiten wurden in einem ersten Schritt auf allen größeren
städtischen Parkflächen (Innenstadt, ZOB usw.) im Norder Stadtgebiet ausgewiesen. Im Ortsteil Norddeich werden die öffentlichen Parkplätze kurzfristig ebenfalls noch mit entsprechenden Parkmöglichkeiten ergänzt.
Die Stadt Norden konnte mit der Umsetzung dieser Maßnahme dem Wunsch vieler mobilitätseingeschränkter Verkehrsteilnehmer entsprechen und besondere Parkflächen in der Nähe bestimmter stark frequentierter Örtlichkeiten (z. B. Innenstadt, Ärzte) schaffen.
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