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Verkehrsbeschränkungen in der Innenstadt am 27.04.2019

Zuletzt aktualisiert am 23. April 2019 von Georgs Blog

Verkehrsbeschränkungen in der Innenstadt am 27.04.2019
Durchführung des 17. OLB Citylaufs

Die Stadt Norden hat auf Antrag des Veranstalters zur Durchführung des 17. OLB Citylaufs für Samstag, d. 27.04.2019 von 07:30 Uhr bis ca. 15:00 Uhr (Abweichungen, s. u.) folgende Maßnahmen angeordnet:

Folgende Straßen/Plätze werden gesperrt:

  1. Torfmarkt
  2. Am Markt (Ostseite) zwischen dem Torfmarkt und der Einmündung „Große Mühlenstraße“
  3. Am Markt (Nordseite) für den Verkehr in West-Ost-Richtung; von der Einmündung „Klosterstraße“ bis zur Einmündung „Norddeicher Straße“ wird ein Einrichtungsverkehr zugelassen.
  4. Osterstraße zwischen der Einmündung Rosenthallohne u. der Einmündung Am Markt (Ostseite)
  5. Osterstraße (Mittelmarkt) zwischen Uffenstraße u. der Kreisverkehrsanlage beim Alten Rathaus (Am Markt Westseite) –> Die Sperrung dieses Straßenabschnitts erfolgt bereits ab Freitag, d. 26.04.2019, 16:00 Uhr.
  6. Fußgängerzone Neuer Weg – auch für den Lieferverkehr
  7. Brückstraße zwischen Neuer Weg und Doornkaatlohne  
  8. Doornkaatlohne/Große Hinterlohne
  9. Doornkaatstraße
  10. Kleine Mühlenstraße
  11. Schulstraße in östliche Richtung ab „Am Zingel“; von der Einmündung des östlichen Teils der Schulstraße bis Am Zingel wird ein Einrichtungsverkehr zugelassen –> die Einbahnregelung erfolgt am Veranstaltungstag ab ca. 11:30 Uhr   
  12. Klosterstraße in nördliche Richtung; Einrichtungsverkehr wird in südliche Richtung zugelassen

Zusätzlich zu den Straßensperrungen gelten folgende weitere verkehrsregelnde und – lenkende Maßnahmen:

  1. Die Dammstraße wird als Sackgasse (mit Durchlass für Fußgänger/Radfahrer) ausgewiesen.   
  2. Die Umleitungsbeschilderung für den Verkehr in den östlichen Stadtbereich mit Zeichen 454 StVO und Zusatzzeichen „Östliche Osterstraße“ ist über folgende Straßenzüge vorzunehmen: Kreisverkehr – Am Markt (Westseite) – Burggraben – Kreisverkehr 2. Ausfahrt – Burggraben – Bahnhofstraße bis zur Entlastungsstraße Im Horst (Linksabbieger), von dort über diese Straße in nördliche Richtung bis zur Osterstraße.
  3. Wenn erforderlich können weitere für die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs notwendige Maßnahmen jederzeitinsbesondere auch mündlich, angeordnet werden. Diese sind insbesondere in den Bereichen: Brummelkamp, Linteler Straße/Am Zingel, Mittelmarkt, Große Mühlenstraße, östliche Osterstraße, Brückstraße zu erwarten.
  4. Der Taxenverkehr wird ab Freitag, d. 26.04.2019, 16:00 Uhr bis zum Ende der Veranstaltung vom Parkplatz beim WBZ abgewickelt.
  5. Die Haltestellen für Linienbusse beim WBZ, in der Osterstraße (Mittelmarkt) und in der Klosterstraße können während der Veranstaltung (inkl. Auf- und Abbau) nicht wie gewohnt angefahren werden.
    Folgende Haltestellen sind zu folgenden Zeiten betroffen:
  • Osterstraße „Mittelmarkt“ –> Freitag, d. 26.04.2019, 16:00 Uhr bis Samstag, d. 27.04.2019, ca. 15:00 Uhr
  • Uffenstraße (WBZ) –> Samstag, d. 27.04.2019 in der Zeit von 07:30 Uhr bis ca. 15:00 Uhr
  • Klosterstraße –> Samstag, d. 27.04.2019 in der Zeit von 07:30 Uhr bis ca. 15:00 Uhr
  • Diese Haltestellen werden an die Straßen „Am Markt“ (Nordseite) + Norddeicher Straße (beim Gymnasium) verlegt. In der Straße Am Markt (Nordseite) wird bereits ab Donnerstag, d. 25.04.2019, 08:00 Uhr ein Haltverbot eingerichtet (ausgenommen Linienverkehr).

Besondere Hinweise:
An Streckenteilen mit Einbahnverkehr ist das „Halten“ verboten. Die Beschilderung hierfür erfolgt ab Donnerstag, d. 25.04.2019, 08:00 Uhr. Innerhalb der Laufstrecke dürfen keine Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum abgestellt werden; es gilt generelles Haltverbot! Fahrzeugbewegungen innerhalb der Laufstrecke sind zur Veranstaltung nicht möglich! Dieses gilt auch für im Veranstaltungsbereich gelegene Parkplätze!
Alle Verkehrsteilnehmer, insbesondere sämtliche Anlieger des Veranstaltungsbereiches, werden gebeten, sich rechtzeitig auf die Verkehrsbeschränkungen einzustellen.

Auf die Verkehrsbeschränkungen wird hiermit hingewiesen.              

Stadt Norden
Der Bürgermeister
Schmelzle
Norden, d. 17.04.2019

 

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