Zuletzt aktualisiert am 27. März 2020 von Georgs Blog
Landkreis sieht sich durch Richterspruch bestätigt
Zweitwohnungen: Gericht teilt Auffassung der Kreisverwaltung (27.03.2020)
Als Bestätigung seines bisherigen Kurses in der Corona-Krise hat der Landkreis Aurich einen Beschluss des Verwaltungsgerichtes Oldenburg bewertet. Die Richter hatten gestern die Klage eines Zweitwohnungsbesitzers gegen eine von der Kreisverwaltung erlassene Allgemeinverfügung zurückgewiesen.
Mit der Verfügung hatte der Landkreis den Besitzern von Nebenwohnungen untersagt, diese Wohnungen zu nutzen und sie zugleich angewiesen, das Kreisgebiet bis zum 22. März zu verlassen. Zu einer solchen Rückreiseermächtigung ist der Landkreis nach Auffassung der Kläger nicht berechtigt gewesen
Das sieht das Verwaltungsgericht anders. Die in der Allgemeinverfügung enthaltene Rückreiseanordnung diene in erster Linie der „Abwehr von Gefahren für Leben und Gesundheit der dort lebenden, d.h. mit Erstwohnsitz ansässigen Bevölkerung“, heißt es in der Begründung des Beschlusses. Da es sich beim Landkreis Aurich um eine stark frequentierte Tourismusregion handele, gerate der Aufenthalt weiterer Personen zu einem „unkalkulierbaren Risiko“. Um eine Überlastung der bestehenden medizinischen Infrastruktur zu vermeiden, sei es daher notwendig, den Aufenthalt all derer, die nicht mit dem Erstwohnsitz gemeldet sind, zu verhindern oder zu beenden.
„Wir begrüßen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes ausdrücklich“, macht Landrat Olaf Meinen deutlich: „Wir haben uns die Entscheidung, die Zweitwohnungsbesitzer nach Hause zu schicken, ja nicht leichtgemacht.“
Um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen, das Gesundheitssystem im Landkreis Aurich nicht zu überlasten und auch angesichts einer Weisung des Landes Niedersachsen habe es für den Landkreis aber keine andere Wahl gegeben, als die Nutzung der Nebenwohnungen zu untersagen und die Eigentümer zur Abreise zu verpflichten.
„Der überwiegende Teil der Betroffenen hat mit großem Verständnis auf unsere Verfügung reagiert“, betont der Landrat: „Wir hatten bei unserer Entscheidung aber auch keinen Ermessenspielraum.“ Diese Einschätzung sei nun auch vom Verwaltungsgericht bestätigt worden.
Deutliche Kritik äußert Meinen an verbalen Übergriffen gegenüber Auswärtigen und Zugereisten in den sozialen Medien: „Für Denunziantentum gibt es bei uns keinerlei Raum, lässt Meinen an seiner Haltung keinen Zweifel.
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