Zuletzt aktualisiert am 22. März 2020 von Georgs Blog
Soziale Kontakte werden noch stärker eingeschränkt
Der Landkreis Aurich hat soziale Kontakte angesichts der Corona-Krise noch weiter eingeschränkt und hierzu eine Allgemeinverfügung neu gefasst. Demnach sind nicht nur alle öffentlichen Veranstaltungen ab sofort verboten, sondern auch alle Ansammlungen im Freien sowie private Zusammenkünfte aller Art – abgesehen von privaten Treffen im engsten Familienkreis.
Die Verschärfung erfolgt, da nach der aktuellen Erkenntnislage davon ausgegangen werden muss, dass die bisher getroffenen Maßnahmen und Auflagen nicht mehr ausreichend sind, um die Ausbreitungsdynamik in dem erforderlichen Umfang einzudämmen.
Öffentliche und private Veranstaltungen stellen im Hinblick auf die gute Übertragbarkeit des SARS-CoV-2-Virus im Vergleich mit anderen übertragbaren Krankheiten eine besondere Gefährdung für die Ausbreitung dar. Aufgrund der mit einer Fluktuation von Personen bei einer Veranstaltung verbundenen Übertragungsrisiken, kann bei Veranstaltungen mit wechselnden Teilnehmern nicht statisch auf die zu einem bestimmten Zeitpunkt anwesende Personenzahl abgestellt werden. Abweichend von den bereits verfügten Verboten und Einschränkungen müssen daher alle Veranstaltungen verboten werden.
Allgemeinverfügung zum Download:
Allgemeinverfuegung_soziale_Kontakte_2203
Weiterhin hat der Landkreis Aurich mit einer Allgemeinverfügung Regelungen über den Vollzug des Aufenthaltsgesetzes sowie des Asylgesetzes vor dem Hintergrund der Corona-Krise getroffen.
Es gelten nun die folgenden Bestimmungen:
1. Für innerhalb des Zeitraums vom 16.03.2020 bis einschließlich 20.04.2020 ablaufende befristete Aufenthaltstitel (Nationale Visa, Aufenthaltserlaubnisse, Blaue Karte EU, ICT-Karten, Mobile ICT-Karten) von Ausländern mit Hauptwohnsitz innerhalb des Landkreises Aurich wird die Fortgeltungsfiktion von Amts wegen angeordnet.
2. Die Geltungsdauer von Duldungen sowie Aufenthaltsgestattungen, die innerhalb des Zeitraums vom 16.03.2020 bis einschließlich 19.04.2020 ablaufen und dem Landkreis Aurich zugewiesenen Ausländern mit Hauptwohnsitz innerhalb des Landkreises Aurich ausgestellt wurden, gilt von Amts wegen bis zum 20.04.2020 als verlängert.
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