Landkreis Aurich - Soziale Kontakte werden aufgrund der Coronkrise noch stärker eingeschränkt

Zuletzt aktua­li­siert am 22. März 2020 von Georg

Sozia­le Kon­tak­te wer­den noch stär­ker eingeschränkt

Der Land­kreis Aurich hat sozia­le Kon­tak­te ange­sichts der Coro­na-Kri­se noch wei­ter ein­ge­schränkt und hier­zu eine All­ge­mein­ver­fü­gung neu gefasst.  Dem­nach sind nicht nur alle öffent­li­chen Ver­an­stal­tun­gen ab sofort ver­bo­ten, son­dern auch alle Ansamm­lun­gen im Frei­en sowie pri­va­te Zusam­men­künf­te aller Art – abge­se­hen von pri­va­ten Tref­fen im engs­ten Familienkreis.

Die Ver­schär­fung erfolgt, da nach der aktu­el­len Erkennt­nis­la­ge davon aus­ge­gan­gen wer­den muss, dass die bis­her getrof­fe­nen Maß­nah­men und Auf­la­gen nicht mehr aus­rei­chend sind, um die Aus­brei­tungs­dy­na­mik in dem erfor­der­li­chen Umfang einzudämmen.

Öffent­li­che und pri­va­te Ver­an­stal­tun­gen stel­len im Hin­blick auf die gute Über­trag­bar­keit des SARS-CoV-2-Virus im Ver­gleich mit ande­ren über­trag­ba­ren Krank­hei­ten eine beson­de­re Gefähr­dung für die Aus­brei­tung dar. Auf­grund der mit einer Fluk­tua­ti­on von Per­so­nen bei einer Ver­an­stal­tung ver­bun­de­nen Über­tra­gungs­ri­si­ken, kann bei Ver­an­stal­tun­gen mit wech­seln­den Teil­neh­mern nicht sta­tisch auf die zu einem bestimm­ten Zeit­punkt anwe­sen­de Per­so­nen­zahl abge­stellt wer­den. Abwei­chend von den bereits ver­füg­ten Ver­bo­ten und Ein­schrän­kun­gen müs­sen daher alle Ver­an­stal­tun­gen ver­bo­ten werden.

 

All­ge­mein­ver­fü­gung zum Download:

Allgemeinverfuegung_soziale_Kontakte_2203

 

Wei­ter­hin hat der Land­kreis Aurich mit einer All­ge­mein­ver­fü­gung Rege­lun­gen über den Voll­zug des Auf­ent­halts­ge­set­zes sowie des Asyl­ge­set­zes vor dem Hin­ter­grund der Coro­na-Kri­se getroffen. 

Es gel­ten nun die fol­gen­den Bestimmungen:

1. Für inner­halb des Zeit­raums vom 16.03.2020 bis ein­schließ­lich 20.04.2020 ablau­fen­de befris­te­te Auf­ent­halts­ti­tel (Natio­na­le Visa, Auf­ent­halts­er­laub­nis­se, Blaue Kar­te EU, ICT-Kar­ten, Mobi­le ICT-Kar­ten) von Aus­län­dern mit Haupt­wohn­sitz inner­halb des Land­krei­ses Aurich wird die Fort­gel­tungs­fik­ti­on von Amts wegen angeordnet.

2. Die Gel­tungs­dau­er von Dul­dun­gen sowie Auf­ent­halts­ge­stat­tun­gen, die inner­halb des Zeit­raums vom 16.03.2020 bis ein­schließ­lich 19.04.2020 ablau­fen und dem Land­kreis Aurich zuge­wie­se­nen Aus­län­dern mit Haupt­wohn­sitz inner­halb des Land­krei­ses Aurich aus­ge­stellt wur­den, gilt von Amts wegen bis zum 20.04.2020 als verlängert.

 

Ein Kommentar

  • Anna Robbe

    Darf mei­ne Schwes­ter mit Freund und Kind wei­ter­hin bei mir schla­fen ich bin Allein­er­zie­hen­de Mut­ter und will mein Kind der Gefahr nicht aus­setz­ten sie haben auch schon 14 Tage zuvor bei mir geschlafen

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