Zuletzt aktualisiert am 11. August 2022 von Georgs Blog
Landkreis verschärft Auflagen für die drei Inseln
Zugang weiter eingeschränkt – Ausgangsbeschränkung verfügt
Um die Bewohnerinnen und Bewohner auf Norderney, Juist und Baltrum effektiver vor der Verbreitung des Coronavirus zu schützen, hat der Landkreis Aurich den Zugang zu den Inseln noch stärker eingeschränkt und hierzu eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Demnach ist es den Fährbetrieben ab Montag, 23. März 2020, untersagt, Menschen auf das Festland zu befördern, die ihren ersten Wohnsitz auf einer der Inseln haben. Gleiches gilt für private Beförderungsangebote, insbesondere mit dem Boot oder Flugzeug.
Ausgenommen sind Personen, die zur Sicherstellung der „kritischen Infrastruktur“ auf die Inseln kommen, also vor allem zur Versorgung der Bevölkerung mit Strom, Wasser und Gas. Ebenfalls ausgenommen sind Personen, die für die medizinische, notfallmedizinische, geburtshelfende, und pflegerische Versorgung sorgen sowie solche, die die Versorgung der Inselbewohnerinnen und -bewohner mit Gütern des täglichen Bedarfs sicherstellen.
Personen, die nicht unter die Ausnahmen fallen, insbesondere solche aus dem Baugewerbe und sonstigem Handelsgewerbe, müssen unverzüglich abreisen.
Komplette Allgemeinverfügung zum Download:
Allgemeinverfuegung_Ausgangssperre_Inseln
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