Landkreis Aurich - verschärft Auflagen für die drei Inseln, Zugang weiter eingeschränkt – Ausgangsbeschränkung verfügt

Zuletzt aktua­li­siert am 11. August 2022 von Georg

Land­kreis ver­schärft Auf­la­gen für die drei Inseln

Zugang wei­ter ein­ge­schränkt – Aus­gangs­be­schrän­kung verfügt

Um die Bewoh­ne­rin­nen und Bewoh­ner auf Nor­der­ney, Juist und Balt­rum effek­ti­ver vor der Ver­brei­tung des Coro­na­vi­rus zu schüt­zen, hat der Land­kreis Aurich den Zugang zu den Inseln noch stär­ker ein­ge­schränkt und hier­zu eine ent­spre­chen­de All­ge­mein­ver­fü­gung erlas­sen. Dem­nach ist es den Fähr­be­trie­ben ab Mon­tag, 23. März 2020, unter­sagt, Men­schen auf das Fest­land zu beför­dern, die ihren ers­ten Wohn­sitz auf einer der Inseln haben. Glei­ches gilt für pri­va­te Beför­de­rungs­an­ge­bo­te, ins­be­son­de­re mit dem Boot oder Flugzeug.

Aus­ge­nom­men sind Per­so­nen, die zur Sicher­stel­lung der „kri­ti­schen Infra­struk­tur“ auf die Inseln kom­men, also vor allem zur Ver­sor­gung der Bevöl­ke­rung mit Strom, Was­ser und Gas. Eben­falls aus­ge­nom­men sind Per­so­nen, die für die medi­zi­ni­sche, not­fall­me­di­zi­ni­sche, geburts­hel­fen­de, und pfle­ge­ri­sche Ver­sor­gung sor­gen sowie sol­che, die die Ver­sor­gung der Insel­be­woh­ne­rin­nen und -bewoh­ner mit Gütern des täg­li­chen Bedarfs sicherstellen.

Per­so­nen, die nicht unter die Aus­nah­men fal­len, ins­be­son­de­re sol­che aus dem Bau­ge­wer­be und sons­ti­gem Han­dels­ge­wer­be, müs­sen unver­züg­lich abreisen.

Kom­plet­te All­ge­mein­ver­fü­gung zum Download:

Allgemeinverfuegung_Ausgangssperre_Inseln

 

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