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Berumerfehn – Wildbaden kann teuer und auch gefährlich werden

Zuletzt aktualisiert am 28. Juni 2022 von Georgs Blog

Wildbaden kann teuer und auch gefährlich werden

Durch sommerliche Temperaturen wieder viele verbotene Badeaktivitäten – zum Beispiel in Berumerfehn.

LKA/Aurich. Aus gegebenem Anlass weist die Kreisverwaltung auf das bestehende Badeverbot im gesamten Bereich des Kiesteichs in Berumerfehn hin. Bei dem betreffenden Binnensee handelt es sich um einen ehemaligen Bodenabbau, der mittlerweile als Landschaftsschutzgebiet eingestuft wurde. Aufgrund der aktuell sommerlichen Temperaturen kommt es an dieser Stelle wieder vermehrt zu nicht gestatteten Badeaktivitäten.

Im Landschaftsschutzgebiet Berumerfehner-Meerhusener Moor (LSG-AUR 11) liegt auch der Kiesteich Berumerfehn. Das Gewässer wurde in der Vergangenheit wiederholt zu Badezwecken genutzt, die aufgrund der Einstufung als Schutzgebiet allerdings nicht erlaubt sind. Auch in diesem Jahr kommt es wieder vermehrt zu Beschwerden über Personen, „die an dieser Stelle den Sprung ins kühle Nass wagen“, berichtet Christian Kramer als Leiter der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) des Landkreises Aurich. Auf das Badeverbot weisen laut Kramer mehrere „Baden verboten“-Schilder rund um den See hin. „Auch das Feiern und Abspielen lauter Musik sind an dieser Stelle nicht gestattet.“ Darüber hinaus befindet sich am südöstlichen Steilufer seit vielen Jahren eine Uferschwalben-Kolonie. Es handelt sich bei dieser Vogelart um eine streng geschützte Art nach der Bundesartenschutzverordnung und steht daher unter besonderem Schutz. Das entsprechende Teilgebiet wurde daher komplett gesperrt und mit „Betreten verboten – Brut und Rastgebiet“-Hinweisschildern gekennzeichnet.

Dennoch kommt es zu Verstößen und auch aufgestellte Hinweisschilder wurden durch Privatpersonen entfernt. Aus diesem Grund finden mittlerweile „regelmäßige Kontrollen der Situation vor Ort statt – auch nach den regulären Dienstzeiten“, so der Leiter der UNB. Anlassbezogen finden darüber hinaus auch erweiterte Ortstermine unter Beteiligung der jeweiligen Eigentümer*innen statt. Neben dem Verbot aus naturschutzrechtlicher Sicht, ist das Baden im Kiesteich durchaus auch nicht ungefährlich. „Es gibt vor Ort natürlich keine Badeaufsicht. Und bei ehemaligen Bodenabbauten besteht immer die Gefahr von steil abfallenden Ufern, Wasserpflanzen oder im Wasser befindlichem Unrat, Felsen, Pfählen oder Baumstümpfen“, weiß Kramer. Für Schwimmer*innen stellten diese ein erhebliches Verletzungsrisiko dar. In Notfällen sei das Gewässer aber dann nur schwer zugänglich und erforderliche Rettungsmaßnahmen deutlich komplizierter. „Diese Gefahren gelten gleichermaßen auch für andere vergleichbare Seen und Teiche, in den das Baden nicht gestattet ist.“

Der Landkreis Aurich appelliert daher an alle Personen, die bei den sommerlichen Temperaturen eine Abkühlung suchen, diese in hiesigen Freibädern oder ausgewiesene Badeseen sowie entsprechenden Bereichen an der Küste mit Badeaufsichten zu genießen.

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